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Beratungskonzept für Soldaten

Soldaten haben die Pflicht, dem Staat bzw. dem Volk treu zu dienen und das Recht und die Freiheit eben jenes tapfer zu verteidigen. Die Aufgaben eines Soldaten oder einer Soldatin können dabei äußerst vielfältig sein. Die deutsche Bundeswehr besteht aus fünf Organisationsbereichen: Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst sowie Streitkräftebasis.

Soldaten und Soldatinnen: Begriffsabgrenzung

Der Bundeswehr Soldat ist bewaffneter Angehöriger einer Armee oder der Streitkräfte eines Landes, dabei sind die Einsatzbereiche eines Soldaten breit gefächert. So gibt es u.a. Panzerfahrer, Fallschirmjäger, Grenadiere, Sicherungssoldaten, Matrosen, Piloten, Pioniere, Flugzeugtechniker, IT-Spezialisten, Militärpolizisten oder den Stabsdienst.

Soldaten und Soldatinnen werden dabei weltweit in Krisenregionen eingesetzt und leisten Hilfe – sowohl bei Naturkatastrophen als auch bei Unglücksfällen. In der Regel tragen Soldaten und Soldatinnen, genauso wie Justiz und Finanzverwaltende , den Status als Beamte oder als Beamtenanwärter .

Welche Arten von Soldaten und Soldatinnen gibt es?

Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten

Im Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz steht man, nach einer siebenmonatigen soldatischen Ausbildung, der Territorialen Reserve für sechs Jahre zur Verfügung.

Soldaten auf Zeit

Soldaten auf Zeit verpflichten sich für mindestens zwei bis maximal 25 Jahre und erhalten eine für ihre Verwendung spezifische Ausbildung.

Berufssoldaten

Berufssoldaten und Berufssoldatinnen waren grundsätzlich alle vorher Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit, die nach ihrer Laufbahn der Feldwebel oder der Offiziere einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis gestellt haben.

Berufslaufbahn: Wie wird man Soldat?

Ob als Freiwillig Wehrdienstleistender bzw. Freiwillig Wehrdienstleistende oder als Zeitsoldat bzw. Zeitsoldatin in den Laufbahnen der Mannschaften, Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere: Vor dem Start einer Bundeswehr-Karriere muss zunächst ein Einstellungstest gemeistert werden. Das Bundeswehr-Auswahlverfahren dauert zwei bis drei Tage und findet an einem von bundesweit acht Karrierecentern statt.

Bewerber mit einer abgeschlossenen Ausbildung können sich als Quereinsteiger der Bundeswehr anschließen.

Der Freiwillige Wehrdienst dauert mindestens 7 und maximal 23 Monate. Ein Zeitsoldat oder eine Zeitsoldatin muss sich für mindestens zwei Jahre verpflichten. Die maximale Dienstzeit in der Mannschaftslaufbahn beträgt 25 Jahre. Im Laufe ihrer Dienstzeit können Soldatinnen und Soldaten die Laufbahn wechseln. Generäle und Oberste sowie Offiziere des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes können mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand. Für alle anderen Berufssoldaten oder Berufssoldatinnen gilt ein Alter von 62 Jahren als Grenze für die Pensionierung.

Die Zielgruppe verstehen: Eigenschaften und Besonderheiten des Soldatenberufs

  • Sechsmonatige Probezeit, um Beruf kennenzulernen
  • Dauer kann selbst festgelegt werden (7 bis 23 Monate)
  • Sicherer Arbeitsplatz, sobald Probezeit vollendet
  • Mit rund 1500 EUR pro Monat gutes Einstiegs-Sold, steigt bis 1900 EUR an
  • Kostenfreie Zugfahrt zwischen Standort und Wohnort
  • 100 EUR Entlassungsgeld pro Dienstmonat (wenn mind. 6 M., 1 T. gedient wurde)
  • Wenige Abgaben vom Gehalt, keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Freie Hilfsfürsorge (kostenlose truppenärztliche Versorgung bzw. Krankenversicherung)
  • Soldatenversorgungsgesetz regelt Beihilfen, Versorgung ehemaliger Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
  • Diensthaftpflichtversicherung dringend empfohlen
  • Unfallversicherung empfohlen

  • Dauer kann selbst festgelegt werden (2 bis 25 Jahre)
  • Sicherer Arbeitsplatz inkl. Beamtenstatus
  • Transparente Aufstiegsmöglichkeiten
  • Im Schnitt monatlicher Sold von 4.377,33 EUR
  • Kostenfreie Zugfahrt zwischen Standort und Wohnort
  • Wenige Abgaben vom Gehalt, keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Freie Hilfsfürsorge (kostenlose truppenärztliche Versorgung bzw. Krankenversicherung)
  • Nach Dienstende Anspruch auf Übergangsgebührnisse und Anspruch auf Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung
  • Zahlreiche Rabatte im Alltag, z. B. Kfz-Versicherung, Mobilfunkvertrag etc.
  • Risiken und Gefahren ausgesetzt
  • Längere Abwesenheit von zuhause möglich, u. U. durch Auslandseinsatz
  • Hohe Anforderung an körperlicher, geistiger und charakterlicher Eignung
  • Soldatenversorgungsgesetz regelt Beihilfen, Versorgung ehemaliger Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
  • Gemäß SGB XI verpflichtet Pflegepflichtversicherung abzuschließen
  • Diensthaftpflichtversicherung dringend empfohlen
  • Unfallversicherung empfohlen

  • Sicherer Arbeitsplatz inkl. Beamtenstatus
  • Transparente Aufstiegsmöglichkeiten
  • Im Durchschnitt 43.000 EUR Jahresgehalt
  • Aufbau einer Altersvorsorge
  • Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall
  • Kostenfreie Zugfahrt zwischen Standort und Wohnort
  • Wenige Abgaben vom Gehalt, keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Freie Hilfsfürsorge (kostenlose truppenärztliche Versorgung bzw. Krankenversicherung)
  • Zahlreiche Rabatte im Alltag, z.B. Kfz-Versicherung, Mobilfunkvertrag etc.
  • Risiken und Gefahren ausgesetzt
  • Längere Abwesenheit von zuhause möglich, u. U. durch Auslandseinsatz
  • Hohe Anforderung an körperlicher, geistiger und charakterlicher Eignung
  • Soldatenversorgungsgesetz regelt Beihilfen, Versorgung ehemaliger Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
  • Gemäß SGB XI verpflichtet Pflegepflichtversicherung abzuschließen
  • Diensthaftpflichtversicherung dringend empfohlen
  • Unfallversicherung empfohlen

Welche Versorgungsansprüche haben Soldat*innen?

Welche Versorgungsansprüche ehemalige Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen haben, regelt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Grundsätzlich wird darin zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (SaZ) unterschieden. Die Versorgungsansprüche der Freiwillig Wehrdienstleistenden und Reservisten, der Soldaten auf Zeit und der Berufssoldaten, einschließlich der Hinterbliebenen, sind sehr unterschiedlich.

Soldaten auf Zeit erhalten in der Regel eine Grundversorgung für die aktive Dienstzeit. Sie haben Anspruch auf einen Versicherungsschutz in Form einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Dienstzeitversorgung.

Durch das Soldatenversorgungsgesetz ergeben sich automatisch Versorgungsansprüche. Je nachdem, ob der Soldat oder die Soldatin wegen Beendigung der Dienstzeit oder vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit ausscheidet, ergeben sich verschiedene Versorgungslagen. Bei Dienstunfällen oder Wehrdienstbeschädigungen kommen zusätzliche Versorgungsleistungen in Betracht. Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz in Form einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Dienstzeitversorgung.

Bei gesundheitlichen Schädigungen wird für die Folgen der Schädigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses Versorgung gewährt. Stirbt der Soldat an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung, erwerben seine Hinterbliebenen einen Versorgungsanspruch. Art und Höhe der Leistungen entsprechen jenen für Kriegsopfer. Lediglich im Rahmen der Heilbehandlung und bei Arbeitsunfähigkeit bestehen einige Abweichungen. Auch Rentenansprüche sind möglich.

Absicherung für Soldaten: Die wichtigsten Versicherungen im Überblick

  • Pflegepflicht- und Pflegeversicherung
  • Anwartschaftsversicherung (Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung)*
  • Privat- und Diensthaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

*Soldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf Heilfürsorge. Erst mit Eintritt in den Ruhestand entsteht ein Anspruch auf Beihilfe. Zu diesem Zeitpunkt benötigen sie eine beihilfekonforme PKV. Aus diesem Grund benötigen Soldaten eine Anwartschaft auf beihilfekonforme Tarife.

Mehr Absicherung für Soldat*innen

Wir bieten Ihnen optimalen Versicherungsschutz.

Lücken der Heilfürsorge schließen

Als Soldatin oder Soldat haben Sie Anspruch auf (freie) Heilfürsorge. Während Ihrer Dienstzeit sind sie im Krankheitsfall umfassend über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge) abgesichert.

Als angehender Beamtenanwärter oder Empfänger dieser Heilfürsorge ist es wichtig, sich bereits frühzeitig um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu kümmern. Mit den Lösungen der Barmenia können Sie Ihren Schutz optimal gestalten und sind für die Zeit vorbereitet, in der Ihr Beihilfeanspruch beginnt.

Haftung für Soldaten: Diensthaftpflichtversicherung

Um vor Regressansprüchen des Dienstherrn bei dienstlichen Sach- und Personenschäden geschützt zu sein, wenn zum Beispiel Gegenstände der Ausrüstung verloren oder beschäftigt werden oder mit dem Dienstfahrzeug ein Unfall oder Schaden verursacht wird, empfiehlt sich dringend eine Diensthaftpflichtversicherung inklusive einer passenden Beratung.

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Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:

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