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Urlaub mit Nervenkitzel: Brauchen Extremsportler eine Reiseunfallversicherung?

Basejumping vom Wolkenkratzer, Bouldern oder Hike & Fly – Extremsportarten haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einen regelrechten Boom erlebt. Und immer wieder kommen neue Trends hinzu und immer kreativere Extremsportarten werden erfunden. Dabei ist allerdings zu beachten: Wer mit dem Gleitschirm ins Tal fliegt oder ohne Seil und Gurt an Felsblöcken klettert, braucht einen besonderen Versicherungsschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung Extremsportarten nicht abdeckt, wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen. Diese gilt in der Regel 24 Stunden am Tag und außerdem weltweit, sodass auch Unfälle im Urlaub abgesichert sind. Wer lediglich für den Urlaub mit Nervenkitzel einen Schutz braucht, setzt am besten auf eine Reiseunfallversicherung. Aber was genau sind eigentlich Extremsportarten und welche können versichert werden?

Was sind Extremsportarten?

Folgende Sportarten zählen im allgemeinen Verständnis zum Extremsport:

  • Freeclimbing, Klettern, Bouldern, Eisklettern
  • Bungee-Jumping
  • Kitesurfen
  • Freestyle-Mountainbiking
  • Skifahren, Snowboarden
  • Cliff Diving
  • Parkour
  • Reiten
  • Slacklining
  • Tauchsport, Apnoetauchen
  • Biathlon, Triathlon, Ultra-Marathon

Gibt es einen Unterschied zwischen Extremsport und Risikosport?

Da es keine amtliche Definition von Extrem- oder Risikosport gibt und auch immer wieder neue Sportarten hinzukommen, ist die Einteilung nicht einheitlich. Sinnvoll ist in manchen Fällen die folgende Unterscheidung:

  • Fun-Sport: Bei Bungee-Jumping & Co. ist die Gefahr, ernsthaft zu verunglücken, relativ gering. Das Erlebnis wird von einer anderen Person angeleitet und geführt und es sind keine speziellen Fachkenntnisse nötig.
  • Extremsport: Ein Triathlon ist zwar anstrengend, aber nur im Ausnahmefall lebensbedrohlich. In diese Kategorie gehören auch Skifahren, Tauchen und Reiten.
  • Risikosport: Hier wird das potenzielle Risiko, sich eine tödliche Verletzung zuzuziehen, als hoch eingestuft. Allen voran sind hier Wingsuit-Springen und Basejumping zu nennen – Sportarten, die immer wieder Todesopfer fordern.

Wie unfallträchtig eine Sportart ist, messen Wissenschaftler übrigens auch anhand der Verletzungen pro Tausend Aktivitätsstunden. Und wer hätte das gedacht? Schon Handball kommt auf 100 Sportverletzungen pro 1.000 Aktivitätsstunden. Zahlreiche weitere Kriterien in der Bewertung von Extremsportarten führen dazu, dass eine Reiseunfallversicherung manche Sportarten abdeckt und andere nicht. Daher ist es sinnvoll, vor Reiseantritt zu prüfen, ob die bevorzugte Risikosportart von der eigenen Police wirklich abgedeckt ist.

Was leistet die Reiseunfallversicherung und für wen gilt sie?

Grundsätzlich gilt die Reiseunfallversicherung für Hobbysportler. Profis müssen in der Regel einen separaten, extra auf sie zugeschnittenen Schutz abschließen, denn für sie kann eine schwere Verletzung nicht nur die sportliche, sondern automatisch auch die berufliche Laufbahn beenden. Im Bereich des Hobbysports deckt die Reiseunfallversicherung die meisten der oben genannten Extremsportarten standardmäßig ab. Ausgenommen sind Motorsport und Sportfliegen, für welche es zusätzliche Policen gibt. Auch Sportarten, für die in Deutschland ein separater Schein benötigt wird, müssen extra versichert werden – etwa Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Segelfliegen und Paragliding.

Die Basis-Leistung einer Reiseunfallversicherung ist in der Regel eine einmalige Kapitalzahlung. Diese wird bei einer Verletzung, aber auch bei Vollinvalidität und im Todesfall gezahlt. Hier variieren die Summen je nach Versicherungspolice. Weitere Leistungen wie eine Unfallrente oder Krankenhaustagegeld sind ebenfalls je nach Tarif möglich. Daher ist es immer sinnvoll, die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss der Reiseunfallversicherung genau zu lesen, um gut vorbereitet zu sein und Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden. Im Kleingedruckten finden sich alle Informationen, so zum Beispiel auch die Höhe der übernommenen Bergungskosten.

Übrigens: Der beste Sportunfall ist der, der vermieden werden kann. An der deutschen Sporthochschule in Köln haben Wissenschaftler als Unfallgrund unter anderem einen zu hohen Ehrgeiz gerade bei älteren Sportlern festgestellt. Auch wer eine lange Pause vom Sport eingelegt hat und wieder in die Aktivität startet, sollte sich nicht überschätzen, sondern erst einmal Vorsicht walten lassen und es langsam angehen.

Reisekrankenversicherung für Extremsportler?

Neben der Reiseunfallversicherung gehört im Urlaub eine Reisekrankenversicherung ins Gepäck. Im Fall der Fälle kann ein Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland teuer werden. Denn hier greift die gesetzliche Krankenkasse in den seltensten Fällen. Im EU-Ausland gilt zwar die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) , mit der Krankenversicherte im EU-Ausland eine gewisse Grundsicherung erhalten. Rechnet der Arzt im Ausland allerdings über einen Privattarif ab, muss der Versicherte dann die Differenz zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen und auch manche Tarife der privaten Krankenversicherung übernehmen zudem nicht den Krankenrücktransport. Daher empfiehlt sich vor allem bei Extremsport-Reisen der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. In der Regel deckt die Police Folgendes ab:

  • stationäre und ambulante Behandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandmittel
  • provisorischer Zahnersatz und Zahnbehandlungen
  • Krankenrücktransport

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Von Sporthaftpflicht bis Risikoleben – welche Versicherungen gibt es noch?

Die meisten Extremsportarten werden einmalig ausgeübt. Einmal einen Siebentausender zu besteigen oder mit dem Fallschirm zu springen, reicht den meisten Menschen als Erlebnis. Urlaubssportler sind mit einer Reiseunfallversicherung und dem obligatorischen Reisekrankenschutz gut versorgt. Wer auch zu Hause gerne das Adrenalin hochfährt, sollte über folgende weitere Policen nachdenken:

  • Risikolebensversicherung : Diese Police bietet eine Todesfallabsicherung für die Hinterbliebenen.
  • Sportversicherung: Hier handelt es sich um eine Haftpflichtpolice speziell für Sportler. Entstehen durch den ausgeübten Sport Schäden an Dritten, kommt die Police dafür auf.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung : Kann der Versicherungsnehmer seinen Beruf nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr ausüben, erhält er eine monatliche Rente.



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